Bremer Ochtum

Die Ochtum ist ein linker Nebenfluss der Weser in Niedersachsen und Bremen. Hierbei handelt es sich um die Strecke von der Kirchweyher Straße bei Weyhe bis zum Stuhrer Graben westlich des Radarturms. Zwischen Weyhe und Bremen fließt die Ochtum mit begradigten Verlauf durch ein Mosaik aus Ackerflächen. Das Ufer ist mit Schilf bewachsen, Seerosenfelder gedeihen in dem flachen, langsam fließenden Graben. An der Grenze zu Bremen bekommt der Graben ein naturnahes Profil mit leicht geschwungenem Verlauf und Ufergehölzen. Ein breiter Schilfgürtel erschwert jedoch den Zugang zum Wasser. In Bremen-Kattenesch ist der Graben von Bäumen bewachsen.

Für Fische aus der Ochtum hat die Bremer Gesundheitsbehörde eine Verzehrempfehlung ausgesprochen:

"Aus Vorsorgegründen wird im Bereich der Grollander Ochtum sowie der
bremischen Abschnitte der Ochtum und der angeschlossenen Gewässer aufgrund der außergewöhnlich starken Belastung des Oberflächengewässers und der untersuchten Fische mit Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) für alle Verbrauchergruppen bis auf weiteres vom Verzehr dort geangelter Flussfische abgeraten."

Die bremische senatorische Behörde für Gesundheit stellt zwei Informationsdokumente bereit:

Verzehrempfehlung 

Häufige Fragen

  • boot
  • SFV hejfish
  • verzehrempfehlung

Schonzeiten

Fisch Min cm Max cm Schonzeit Max pro Tag
Aal 45 75 01. Okt bis 31. März 3
Flussbarsch 25 40 01. Jan bis 31. Mai
Hecht 60 80 01. Jan bis 31. Mai 2
Zander 50 75 01. Jan bis 31. Mai 2
Meerforelle 50 65 15. Okt bis 31. Mai 1
Lachs 0 keine Entnahme
Bachforelle 50 15. Okt bis 31. Mai 2
Regenbogenforelle 50 2
Äsche 35 01. März bis 31. Mai 2
Quappe 35 3
Karpfen 40
Schleie 30 2
Barbe 40
Döbel 30
Flusskrebs 11 01. Nov bis 30. Jun Entnahmeverbot
Wels 0 Entnahmepflicht
Grasfisch 0 Entnahmeverbot
Vereinsgewässer SFV-Bremen und beteiligte Pachtgemeinschaften
Gewässerabschnitt saisonal gesperrt (Badebereich, Naturschutz)
Angelverbot (Hafenbereiche, Naturschutz, Privatgewässer)
Bremisches Gewässer (Stockrecht, Hafenschein)
Gewässerverwaltung durch Angelverein (nachrichtliche Übernahme)