Kleine Wümme

16,4 km ha
0,1 m - 1,8 m

Die Kleine Wümme entspringt aus dem Holter Fleet und mündet bei Dammsiel von links in die Wümme. Ihr Flusslauf wurde schon seit dem 12. Jahrhundert durch die landwirtschaftliche Erschließung des Hollerlandes verändert. Mit der Wohnbebauung der Vahr im 20. Jahrhundert schließlich gingen Teile des Verlaufs in der Kanalisation auf. An anderen Stellen wurden neue Fleete angelegt. Der gleich gebliebene Teil der Kleinen Wümme zwischen Horn-Lehe und der (großen) Wümme wäre ohne die auf das 13. Jahrhundert zurückgehenden Siele im Wümmedeich ein Tidengewässer. Heute regelt der Bremische Deichverband am Rechten Weserufer Wasserstände und Strömungen. Der zum Angeln freigegebene Abschnitt verläuft vom Stau Achterstraße in Bremen-Horn bis zum Hochschulring beim Stadtwaldsee/ Hemmstraße A27.

Fischereigrenze: Vom Stau Achterstraße/Eisenbahn bis zur Hemmstraße Höhe A27. Bitte die Gewässerordnung und die besonderen Auflagen aus dem Fischerei-Erlaubnisschein beachten.

Schonzeiten

Fisch Min cm Max cm Schonzeit Max pro Tag
Aal 45 75 01. Okt bis 31. März 3
Flussbarsch 25 40 01. Jan bis 31. Mai
Hecht 60 80 01. Jan bis 31. Mai 2
Zander 50 75 01. Jan bis 31. Mai 2
Meerforelle 50 65 15. Okt bis 31. Mai 1
Lachs 0 keine Entnahme
Bachforelle 50 15. Okt bis 31. Mai 2
Regenbogenforelle 50 2
Äsche 35 01. März bis 31. Mai 2
Quappe 35 3
Karpfen 40
Schleie 30 2
Barbe 40
Döbel 30
Flusskrebs 11 01. Nov bis 30. Jun Entnahmeverbot
Wels 0 Entnahmepflicht
Grasfisch 0 Entnahmeverbot
Vereinsgewässer SFV-Bremen und beteiligte Pachtgemeinschaften
Gewässerabschnitt saisonal gesperrt (Badebereich, Naturschutz)
Angelverbot (Hafenbereiche, Naturschutz, Privatgewässer)
Bremisches Gewässer (Stockrecht, Hafenschein)
Gewässerverwaltung durch Angelverein (nachrichtliche Übernahme)