Wümme (Klüverweg bis Kropps Wasseruhr km 6,7)

28,5 km ha
0,1m m - 11,0 m

Die Wümme ist ein Hauptquellfluss der Lesum in Niedersachsen und Bremen. Bei Ottersberg verästelt sich die Wümme zu einem Binnendelta und teilt sich in Nord-, Süd- und Mittelarm. Die Wümme ist weiträumig in Naturschutzgebiete eingebettet. Diese dürfen nur in bestimmten Zeiten unter besonderen Auflagen betreten werden. Siehe Gewässerkarte beachten!). Ab oberhalb Süd-Nordarmkreuzung bis zur Lesum sehr starker Tidenhub.

Naturschutzgebiet Untere Wümme, zulässige Handlungen- rechtes Ufer: Die Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 15.7. bis 31.3. sowie ganzjährig im Bereich scharliegender Deichstrecken, soweit die Ufer aufgeschüttet sind. Das Naturschutzgebiet erstreckt sich von der Borgfelder Brücke stromabwärts. Die Einschränkung, Angeln nicht erlaubt, vom 31.3. bis 15.7. bezieht sich auf alle Schilfgürtel und Kolke (Brutgebiete). Linkes Ufer: es gilt die SFV Bremen Gewässerordnung. Bitte die Gewässerordnung und die besonderen Auflagen aus dem Fischerei-Erlaubnisschein beachten. Das Angeln vom Boot ist ab Borgfelder Brücke flussabwärts ohne Motor gestattet, mit Motor ist ein Befahren in diesem Bereich nur erlaubt mit einem Liegeplatz. Jegliche Befahrungen mit Motorantrieb flussaufwärts der Borgfelder Brücke sind untersagt.

Hecht über dem Mindestmaß von 60 cm sind zu entnehmen.

Schonzeiten

Fisch Min cm Max cm Schonzeit Max pro Tag
Aal 45 75 01. Okt bis 31. März 3
Hecht 60 01. Jan bis 31. Mai
Karpfen 40
Zander 50 75 01. Jan bis 31. Mai 2
Lachs 0 keine Entnahme
Schleie 30 2
Barbe 40
Meerforelle 50 65 15. Okt bis 31. Mai 1
Quappe 35 60 3
Döbel 30
Wels 0 Entnahmepflicht
Grasfisch 0 Entnahmeverbot
Vereinsgewässer SFV-Bremen und beteiligte Pachtgemeinschaften
Gewässerabschnitt saisonal gesperrt (Badebereich, Naturschutz)
Angelverbot (Hafenbereiche, Naturschutz, Privatgewässer)
Bremisches Gewässer (Stockrecht, Hafenschein)
Gewässerverwaltung durch Angelverein (nachrichtliche Übernahme)